Allgemeine Fragen zum Studium
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, zum Beispiel zu allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zu einem Studium an der WiSo-Fakultät und auch zu studiengangübergreifenden Aspekten wie Einschreibung oder Exmatrikulation.
Allgemeine Fragen zum Studium
Hier finden Sie Antworten auf übergeordnete und allgemeingültige Fragen zum Beispiel zu allgemeinen Voraussetzungen zu einem Studium an der Universität zu Köln und studiengangübergreifenden Dingen wie beispielsweise zur Einschreibung oder Exmatrikulation.
Vor dem Studium / für Studieninteressierte
1. Ich würde gerne an der WiSo-Fakultät studieren. Welche Fristen gibt es und wie funktioniert das Bewerbungsverfahren?
Die Bewerbung zum ersten Fachsemester für die Bachelorstudiengänge wird über das Studierendensekretariat der Universität zu Köln geregelt und erfolgt online, sofern Sie als Bildungsinländer*in gelten. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Studierendensekretariats über das Bewerbungsverfahren. Beachten Sie bitte die Bewerbungsfristen zum ersten Fachsemester:
- 15.01. für das Sommersemester und
- 15.07. für das Wintersemester.
Wenn Sie einen Platz bekommen und diesen in KLIPS 2.0 angenommen haben, können Sie sich im Studierendensekretariat einfach einschreiben. Die NC-Verfahrensergebnisse der vergangenen Semester können Sie auf der entsprechenden Internetseite zu den Zulassungsverfahren einsehen. Sollten Sie nicht als Bildungsinländer*in gelten, erfolgt die Bewerbung über uni-assist und das International Office. Darüber zugelassene Bachelor-Erstsemester müssen vor dem Start des Studiums das einsemestrige Programm "Studienstart International" verpflichtend durchlaufen.
Masterstudiengänge werden an der Wiso-Fakultät nur zum Wintersemester angeboten. Die Bewerbung erfolgt online über das Masterbewerbungsportal der WiSo-Fakultät. Die Bewerbungsfristen variieren hinsichtlich der Studiengänge. Genauere Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie einzureichende Unterlagen entnehmen Sie bitte unseren Seite zum Masterbewerbungsverfahren.
2. Welche (grundständigen) Bachelorstudiengänge können an der WiSo-Fakultät studiert werden?
An der Wiso-Fakultät der Universität zu Köln können momentan sieben Bachelorstudiengänge studiert werden.
- Betriebswirtschaftslehre (BWL)
- Volkswirtschaftslehre (VWL)
- Volskwirtschaftslehre sozialwissenschaftlicher Richtung (VWL soz.)
- Sozialwissenschaften
- Gesundheitsökonomie
- Wirtschaftsinformatik
- Lehramt Berufskolleg
Alle diese Bachelorstudiengänge (außer Lehramt BK) sind Bachelor of Science-Studiengänge und sogenannte Ein-Fach-Bachelor. D.h. Sie können nicht mit anderen Studiengängen der Uni Köln kombiniert werden. Neben den Fachstudiengängen bieten wir außerdem das Bachelor of Arts-Programm "Lehramt Berufskolleg" an. Hier studieren Sie das Unterrichtsfach "Wirtschaftswissenschaften" in Kombination mit einem anderen Fach, welches nicht an der WiSo-Fakultät angesiedelt ist.
Nur die Bachelorstudiengänge Betriebs- und Volkswirtschaftslehre werden zum Winter- und Sommersemester angeboten, alle übrigen Bachelorstudiengänge starten nur zum Wintersemester.
Die Philosophische Fakultät bietet Verbundstudiengänge an (Medienwissenschaften und Regionalstudien China, Regionalstudien Ost- und Mitteleuropa sowie Regionalstudien Lateinamerika), die ein wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Wahlpflichtfach umfassen, welches dann an der WiSo-Fakultät verortet ist. Nähere Informationen zu den WiSo-Wahlpflichtfächern der Verbundstudiengänge bieten diese Übersichten.
Zudem gibt es noch einige andere Studiengänge, in denen in verschiedenem Umfang Leistungen in Neben- oder Ergänzungsfächern an der WiSo-Fakultät studiert werden dürfen. An der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät sind das:
- Mathematik und Wirtschaftsmathe (Nebenfächer Wirtschaftswissenschaften oder VWL)
- Geographie (Nebenfächer BWL, VWL oder SOWI)
An der Humanwissenschaftlichen Fakultät ist das der Studiengang
- Psychologie (Interdisziplinäre Vernetzung BWL oder VWL oder Sozialwissenschaften)
3. Welche (konsekutiven) Masterstudiengänge können an der WiSo-Fakultät studiert werden?
Zusätzlich zu den Bachelorstudiengängen bietet die WiSo-Fakultät die folgenden Masterstudiengänge an:
- Business Administration (mit 5 verschiedenen Spezialisierungen)
- International Management (CEMS MIM)
- Economics
- Economic Research
- Politikwissenschaft
- Sociology and Social Research
- Gesundheitsökonomie
- Information Systems
- Wirtschaftspädagogik (M.Ed.)
Beim Masterstudiengang Politikwissenschaft handelt es sich um einen Master of Arts, beim Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik mit zwei Ausrichtungen um einen Master of Education/Master of Science. Die anderen Masterstudiengänge sind Master of Science.
Nähere Informationen zu den einzelnen Studiengängen finden Sie auf unseren Internetseiten.
4. Was zeichnet das Studium an der Wiso Fakultät aus?
Ein Studium an der WiSo-Fakultät der Universität zu Köln stellt eine hervorragende Ausgangsbasis für Ihre weiteren professionellen und persönlichen Pläne dar. Mit über 9.000 Studierenden und einer Vielzahl an Professuren und wissenschaftlichen Mitarbeitern ist die Fakultät eine der wissenschaftlich renommiertesten Fakultäten für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in Europa. Informationen zu Rankings und Akkreditierungen sind hier einsehbar.
Die Verbindung von Forschung und Lehre, Theorie und Praxis, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften begründet unser Leitbild: „Innovation for society". Innerhalb Ihres Studiums erarbeiten Sie mit Hilfe moderner Analysemethoden und Modelle neue Lösungsansätze für relevante wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Zukunftsfragen.
Alle unsere Studiengänge erlauben viele Freiheiten und interessante Kombinations- und Spezialisierungsmöglichkeiten – nicht zuletzt aufgrund der Interdisziplinarität und der Größe der Fakultät. Somit schärfen Sie neben Ihrem beruflichen auch Ihr persönliches Profil.
Köln ist nicht nur als Studienort eine attraktive Stadt. Sie ist weit über den Karneval hinaus für ihre vielfältige Kulturszene bekannt und stellt zusammen mit dem Umland einen der bedeutendsten Wirtschaftsstandorte in Deutschland dar.
5. Welche Informationsveranstaltungen werden seitens der Universität im Vorfeld des Studiums angeboten?
Zum Thema Studienwahl sind wir auf einigen Messen präsent, so zum Beispiel Anfang jeden Jahres auf der "Messe Einstieg" in Köln. Außerdem findet jedes Jahr im Frühling der "Open Campus" statt, ein Tag der offenen Tür an der Universität zu Köln. Auch die "Woche der Studienorientierung" im Januar und im Sommer der "Lange Abend der Beratung" dienen als Veranstaltungen und Messen, die zum Thema Studienwahl und Kennenlernen der WiSo-Fakultät und Universität zu Köln genutzt werden können.
Zu Beginn des Bachelorstudiums werden eine Vielzahl von Informations- und Vorbereitungsveranstaltungen angeboten. Dazu zählen Infoveranstaltungen zur allgemeinen Organisation Ihres Studiums, zu KLIPS, ein Vorkurs zu mathematischen Methoden und vieles mehr. Weitere Veranstaltungen und genaue Termine entnehmen Sie bitte hier: https://www.wiso.uni-koeln.de/studium/studienorganisation/erstsemester/
Auch bieten wir im Hinblick auf unsere Masterstudiengänge den WiSo Master's Information Day an, zudem sind wir auf verschiedenen Mastermessen wie den Master Days "Business & Economics" von e-fellows. Entsprechende Termine finden Sie hier und auf unseren Social Media Kanälen.
Des Weiteren ist es immer möglich, im Vorfeld Ihres Studiums die Studienberater*innen des WiSo Student Service Points zu kontaktieren.
6. Kann die Einschreibefrist verlängert werden?
Die Einschreibefrist für die Bachelorstudiengänge, innerhalb derer Sie sich im Studierendensekretariat oder im International Office der Universität zu Köln immatrikulieren können, wird Ihnen nach erfolgreicher Bewerbung im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, die einzuhalten ist. Geschieht dies nicht, verfällt der Anspruch auf Ihren Studienplatz. In Ausnahmefällen ist jedoch eine Verlängerung der Einschreibefrist möglich. Genauere Informationen dazu erhalten Sie beim Studierendensekretariat, wo der Antrag auf Fristverlängerung zur Einschreibung erfolgen muss. Beachten Sie, dass eine Verlängerung nur genehmigt werden kann, wenn Sie sich innerhalb der gegebenen Frist melden. Eine nachträgliche Verlängerung ist ausgeschlossen.
Der Einschreibeprozess für die Masterstudiengänge ist hingegen etwas anders gestaltet. Detaillierte Informationen sind auf der Homepage der WiSo-Fakultät hinterlegt. Die Fristverlängerung muss allerdings auch hier im Rahmen des Einschreibeprozesses erfragt werden. Diese sollte mit Angabe des Grunds beim WiSo Student Service Point direkt nach Erhalt des offiziellen Zulassungsbescheids beantragt werden.
7. Wer kann an der Universität zu Köln studieren?
Wenn Sie als ordentlich*e Studierende*r einen Studiengang an der Universität zu Köln aufnehmen möchten, benötigen Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung. Das Studium an der Universität setzt in der Regel das Abitur (allgemeine Hochschulreife) als Hochschulzugangsberechtigung voraus. Darüber hinaus werden hier auch die weiteren davon abweichenden Möglichkeiten aufgeführt.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung tatsächlich an einer anerkannten deutschen Schule im Ausland erworben haben und somit Bildungsinländer*in sind, wenden Sie sich bitte an das International Office.
Für Beruflich Qualifizierte ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium ohne Abitur möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Weitere Möglichkeiten eines Studiums sind das SchülerInnenstudium im Rahmen der Hochbegabtenförderung sowie ein Studium als GasthörerIn, wobei hier allerdings nur an Veranstaltungen teilgenommen werden kann, Prüfungen können Gasthörer nicht ablegen. Leider ist es dereit aus kapazitativen Gründen nicht möglich, eine "große oder kleine Zweithörerschaft" an der WiSo-Fakultät zu erlangen.
8. Wieviel kostet ein Studium an der Universität zu Köln?
Pro Semester wird ein Semesterbeitrag von etwa 280 € fällig. Studiengebühren existieren an der Universität zu Köln nicht mehr. Im Semesterbeitrag enthalten ist u.a. das NRW-Semesterticket, mit dem Sie in ganz Nordrhein-Westfalen den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können. Neben den Semestergebühren sind keine weiteren Studiengebühren zu entrichten. Nicht enthalten sind hier selbstverständlich Kosten zum Lebensunterhalt, Verpflegung in der Mensa oder Lernmaterialien. Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten und Stipendien finden Sie z.B. hier.
Wenn Sie schon mal studiert haben
1. Kann ich an der WiSo-Fakultät ein Studium aufnehmen, wenn ich einen gleichwertigen Studiengang bzw. eine dort verortete Prüfung endgültig nicht bestanden habe?
Pauschal lässt sich nicht beantworten, ob Sie nach dem Verlust des Prüfungsanspruches das Studium bei uns fortsetzen können. Grundsätzlich enthält unsere Prüfungsordnung einen Passus, welcher besagt, dass ein Studium bei uns ausgeschlossen ist, wenn in einem vergleichbaren Studiengang der Prüfungsanspruch verloren wurde/der Studiengang als endgültig nicht bestanden gilt. Es geht hierbei nicht um das nicht bestandene Modul, das zum endgültigen Nichtbestehen geführt hat, sondern um die Vergleichbarkeit der Studiengänge insgesamt. Als Faustregel lässt sich sagen: Vergleichbar ist ein Studiengang i.d.R. dann, wenn mehr als 50% der zu erbringenden Leistungen gleichwertig sind.
Ob dies auf Ihren Bachelor/Master zutrifft, muss im Einzelfall durch das WiSo-Prüfungsamt geklärt werden. Sie sollten sich daher zuerst schriftlich (postalisch, nicht per E-Mail) beim WiSo-Prüfungsamt melden und einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Überprüfung der Vergleichbarkeit Ihres vorherigen Studiengangs mit dem neu angestrebten Studiengang an der WiSo-Fakultät beantragen. Reichen Sie bitte unbedingt eine vollständige Kopie der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung Ihres bisherigen Studiengangs sowie einen vollständigen - von Ihrem vorherigen Prüfungsamt gesiegelten oder gestempelten - Leistungsnachweis ein. Den Antrag mit den Nachweisen können Sie alternativ auch persönlich am Empfang des WiSo Student Service Point abgeben oder davor in den den silbernen Briefkasteh werfen.
Sie können bei Bedarf auch direkt mitbeantragen, eine Fachsemestereinstufung (nur beim Bachelor) zu erhalten, sofern der Prüfungsanspruch noch gegeben sein sollte. Dies ist erforderlich, falls Sie sich als Quereinsteiger auf ein höheres Fachsemester bei uns bewerben möchten, denn um das Studium dann bei uns fortsetzen zu können, benötigen Sie noch einen Studienplatz. Alle erforderlichen Informationen dazu finden Sie hier.
Studieren Sie derzeit genau den gleichen Studiengang, wie er bei uns angeboten wird und teilt das WiSo-Prüfungsamt Ihnen mit, dass Sie bei uns noch einen Prüfungsanspruch hätten, können Sie sich als Ortswechsler bewerben (nur beim Bachelor möglich).
Es ist außerdem auch immer möglich, sich zum ersten Semester erneut zu bewerben und dann die gleichwertigen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium nach der Zulassung anerkennen zu lassen. Dieser Bewerbungsweg wird grundsätzlich von uns empfohlen.
Weitere Informationen zur Anerkennung Ihrer Leistungen können Sie auch hier nachlesen.
2. Ich habe meinen Studiengang gewechselt, muss/kann ich mir etwas anrechnen lassen?
Zu Beginn Ihres ersten Semesters bei uns müssen Sie einmalig die Zulassung zum Prüfungsverfahren beantragen. Wenn Sie vorher schon mal an einer deutschen Hochschule studiert haben - unabhängig vom vorherigen Studiengang - muss auf jeden Fall ein aktueller Nachweis über dort erbrachte Leistungen (gesiegelt durch das ausstellende Prüfungsamt) eingereicht werden. Der Leistungsnachweis muss auch alle nicht bestandenen Prüfungsleistungen enthalten, selbst wenn diese zwischenzeitlich bestanden wurden. Auch, wenn Sie keine Prüfungsleistungen in diesem Studiengang erbracht haben, ist dies von Ihnen nachzuweisen. Sollten Sie vor Ihrer Zulassung eine Fachsemestereinstufung beantragt haben, ist es zudem nicht mehr möglich, auf eine Anerkennung von gleichwertigen Leistungen (auch Fehlversuchen) zu verzichten.
Zu Beginn des Studiums entscheiden Sie sich daher, ob Sie die Anerkennung von bestandenen (und nicht bestandenen) Prüfungsleistungen beantragen oder diese komplett ablehnen und das Studium noch mal komplett bei Null beginnen. Informationen zur Anerkennung von erbrachten Leistungen können Sie auf der Homepage des WiSo-Prüfungsamtes nachlesen.
Sofern Sie die Zulassung zum Prüfungsverfahren zu Beginn Ihres Masterstudiengangs beantragen und zuvor nur in Bachelorstudiengängen eingeschrieben waren, ist die Vorlage eines Leistungsnachweises aus diesen Studiengängen nicht mehr notwendig.
Prüfungsleistungen aus dem Ausland können anerkannt werden, wenn sie während eines Auslandssemesters oder vor Aufnahme eines Studiums an unserer Fakultät erbracht wurden.
Da eine solche Anrechnung nicht zwingend ist, muss hierfür ein schriftlicher Antrag über das WiSo-Anrechnungszentrum gestellt werden. Bitte informieren Sie sich auf der angegebenen Homepage über den Verfahrensablauf und die formellen Hinweise. Den abschließenden Bescheid über die angerechneten Prüfungsleistungen erhalten Sie dann vom WiSo-Prüfungsamt.
Fragen im Studium
1. Sind Pflichtpraktika an der Wiso-Fakultät vorgesehen?
Pflichtpraktika, die anhand der Prüfungsordnung festgeschrieben sind und zwingend absolviert werden müssen, sind in den Bachelor- und Masterstudiengängen der WiSo-Fakultät nicht vorgesehen (Ausnahme: M.Sc. International Management). Als Ergänzung des Studiums werden jedoch von Lehrveranstaltungen unabhängige Praktika empfohlen, die eine Anschauung der für den gewählten Studiengang bedeutsamen Praxis vermitteln. Zu diesem Zweck stellen die Studienberater*innen im WiSo Student Service Point bei Bedarf für Bewerbungen eine Praktikumsförderlichkeitsbescheinigung aus.
2. Wie beantrage ich ein Urlaubssemester?
Wer aus wichtigem Grund sein Studium unterbrechen will oder muss, kann beim Studierendensekretariat einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Die Gründe für die Studienunterbrechung müssen entweder studienbezogen sein, oder sie müssen die Weiterführung eines ordnungsgemäßen Studiums gemäß den Vorgaben der Einschreibungsordnung der Universität zu Köln verhindern. Deatillierte Informationen bietet dazu das Studierendensekretariat auf dieser Homepage. Für das Sommersemester kann die Beurlaubung bis spätestens 31. März (Ausschlussfrist), für das Wintersemester bis spätestens 30. September (Ausschlussfrist) beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie hier.
Wenn Sie ein Urlaubssemester aufgrund eines Praktikums beantragen möchten, benötigen Sie dazu eine Unterschrift der Fakultät auf Ihrem Urlaubsantrag (Seite 2 des Antrags). Zudem sind vorab zur Überprüfung weitere Dokumente im WiSo Student Service Point einzureichen. Beachten Sie daher bitte die Voraussetzungen zur Beantragung eines Urlaubssemesters. Alle Informationen finden Sie auch auf unserer Informationsseite zur Beurlaubung aufgrund eines Praktikums.
Während eines Urlaubssemesters werden die Fachsemester nicht weitergezählt, aber man darf auch keine Prüfungen absolvieren. Ob ein Urlaubssemester für Sie sinnvoll ist oder nicht, müssen Sie im individuellen Fall entscheiden. Gerne beraten wir Sie dabei. Die Fachsememester werden allerdings nicht auf Ihrem Zeugnis ausgewiesen.
Noch ein Hinweis: Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, im ersten Fachsemester eine Beurlaubung zu beantragen. Ausnahme bilden laut Einschreibeordnung der Universität zu Köln im ersten Mastersemester ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum.
3. Welche Englischkenntnisse muss ich bei der Bewerbung für das Auslandssemester nachweisen?
Im STAP Bachelor und STAP Master Application Manual des Zentrums für Internationale Beziehungen finden Sie eine Auflistung aller Zertifikate, die im Rahmen der Bewerbung für Ihr Auslandssemester eingereicht werden können. In der Regel muss hier ein Niveau von B2 (CEFR) nachgewiesen werden. Die Bewerbungsfrist ist einmal jährlich der 01.12.
Für Masterstudierende bedeutet dies, dass Sie sich bei Interesse bereits kurz nach Studienstart für das Auslandssemester bewerben und dort einen der akzeptierten Englischnachweise einreichen müssen. Alle weiteren Informationen zum Auslandssemester finden Sie auf dieser Website.
Beendigung des Studiums
1. Wann erhalte ich mein Zeugnis?
Das endgültige Zeugnis sowie die Bachelor- oder Masterurkunde werden nur auf der zweimal jährlich von der Fakultät ausgerichteten Examensfeier ausgegeben. Bachelor- und Masterabsolvent*innen erhalten sowohl ein Transcript of Records, auf dem alle einzelnen Prüfungsleistungen, Modulnamen und -noten aufgeführt sind als auch ein Diploma Supplement. Letzteres enthält u.a. Informationen zum deutschen Hochschul- und Notensystem sowie dem Status der Qualifizierung der Absolvent*innen. Die Feier findet in der Regel im Juni/Juli bzw. November/Januar eines Jahres statt.
Das vorläufige Zeugnis, welches Ihnen automatisch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des letzten, bestandenen Prüfungsergebnisses vom WiSo-Prüfungsamt postalisch zugeschickt wird, enthält eine Angabe darüber, bei welcher Abschlussfeier Sie Ihr Zeugnis erhalten können.
Sofern Sie an der jeweiligen Feier nicht teilnehmen können oder möchten, können Sie ab dem ersten, darauffolgenden Werktag die Unterlagen während der Öffnungszeiten am Empfang des WiSo Student Service Point abholen. Sofern Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen möchten, beachten Sie bitte, dass diese Person eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht vorlegt.
Grundsätzlich besteht ab diesem Zeitpunkt auch die Möglichkeit, Zeugnis und Urkunde per Briefpost zugesandt zu bekommen. Bitte beachten Sie aber, dass Zeugnis und Urkunde nur einmal ausgestellt werden können. Gehen diese auf dem Postweg verloren oder werden sie beschädigt, kann kein weiteres Exemplar ausgestellt werden. Sofern Sie trotzdem eine postalische Zustellung wünschen, können Sie ab dem ersten Werktag nach der jeweiligen Abschlussfeier einen schriftlichen Antrag im WiSo-Prüfungsamt stellen. Alternativ geben Sie den Antrag persönlich am Empfang des WiSo Student Service Point ab oder werfen ihn in den Briefkasten, der gegenüber vom WiSo Student Service Point steht.
2. Welche Gründe kann es für eine Exmatrikulation geben?
Es kann verschiedene Gründe für die Exmatrikulation geben:
- Beendigen des Studiums nach abgeschlossener Prüfung
- Hochschulwechsel
- Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums
- Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden
- Sonstige Gründe
Exmatrikulation mit Ablauf des Semesters
Wer die Universität zu Köln verlassen will, sollte im Studierendensekretariat einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters (für das Sommersemester zum 30.09. und für das Wintersemester zum 31.03.) wirksam. Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation im Studierendensekretariat ein - Sie erhalten dann eine Exmatrikulationsbescheinigung, die Sie in KLIPS runterladen können.
Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung
Eine Exmatrikulation kann bei Vorlage des Antrages sowie Rückgabe der UCCard auch mit sofortiger Wirkung erfolgen. Reichen Sie dazu bitte den ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation im Studierendensekretariat ein (s. oben).
Erstattung des Semesterbeitrags
Wenn die Rückmeldung zum Folgesemester bereits erfolgt ist, ist eine Erstattung des Semesterbeitrages nur möglich, wenn die Exmatrikulation vor Semesterbeginn (im Sommersemester bis zum 30. September bzw. im Wintersemester bis zum 31. März, Ausschlussfristen) eingereicht wurde. Bei Eingang des Antrags auf Exmatrikulation nach Semesterbeginn kann in bestimmten Fällen eine Erstattung des Anteils des Studierenden-Tickets über den Härtefallausschuss beim AStA erfolgen. Hierzu stellen Sie dort direkt einen Härtefallantrag.
Exmatrikulation nach letzter Prüfungsleistung
Wer in einem laufenden Semester die letzte Prüfungsleistung (z.B. Abgabe der Abschlussarbeit oder letzte schriftliche/mündliche Prüfung) ablegt, muss sich für das folgende Semester nicht mehr zurückmelden.
Falls Sie eine Prüfung im laufenden Semester nicht bestehen und die Wiederholung im kommenden Semester liegt, werden Sie, nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung vom Prüfungsamt, im Semester nach Ihrer Exmatrikulation noch zurückgemeldet, auch dann, wenn die Rückmeldefristen bereits abgelaufen sind.
Sofern Sie Ihr Abschlusszeugnis erst im darauffolgenden Semester erhalten (s. Frage "Wann erhalte ich mein Zeugnis?"), können Sie sich für das kommende Semester zurückmelden und noch das ganze Semester eingeschrieben bleiben. Die Rückmeldung ist jedoch keine Voraussetzung für den Erhalt Ihrer Abschlussurkunde.
3. Wie kann ich nach meinem Abschluss in Verbindung mit meiner Fakultät bleiben?
Das WiSoAlumni-Management bietet Ihnen die Möglichkeit, auch nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums an der WiSo-Fakultät weiterhin in Kontakt zu bleiben und sich zu vernetzen. Dies schafft einen spannenden Austausch und mitunter auch tolle, berufliche Perspektiven. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Schauen Sie doch auf der Seite der WiSo-Alumni einmal vorbei. Wir freuen uns, dass Sie auch nach Ihrem Abschluss der WiSo-Fakutät weiterhin verbunden bleiben.